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Hier finden Sie Informationen zu den Förderungen vom Bund.

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Viele Projekte werden von Fördermitteln der EU gefördert.

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Umsetzung von Klimaschutz-Projekten - Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Walkendorf wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

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Landtagswahl M-V am 20. September 2026 



Präsentation der Ergebnisse der Landtagswahlen 2026

Hier finden Sie die Wahlergebnisse unserer Gemeinden.

Gesamtergebnis im Amt Gnoien

Gesamtergebnis der Gemeinde Altkalen

Gesamtergebnis der Gemeinde Behren-Lübchin

Gesamtergebnis der Gemeinde Finkenthal

Gesamtergebnis der Warbelstadt Gnoien

Gesamtergebnis der Gemeinde Walkendorf


Am 20. September 2026 findet die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt. Hier finden Sie alle Informationen dazu. 

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

leider erreichten uns mehrfach Mitteilungen, dass die Wahlbenachrichtigungskarten teilweise nicht zugestellt wurden. 

Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass Sie trotzdem wählen gehen können. Die Wahlbenachrichtigungskarten dienen als Information über die Durchführung der Wahl und welchem Wahlbezirk (Wahllokal) Sie zugeordnet sind. 

Sie können das Wahllokal mit Ihrem Personalausweis aufsuchen und sich dort ausweisen. Anschließend können Sie an der Wahl teilnehmen. Sollten Sie nicht wissen, welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind, rufen Sie uns gerne unter 039971 18260 an und wir teilen Ihnen Ihr Wahllokal mit. 

Auch die Teilnahme an der Briefwahl ist ohne Karte möglich. Sie können persönlich mit Vorlage Ihres Personalausweises die Briefwahlunterlagen im Amt abholen oder schriftlich bzw. über wahlen@amt-gnoien.de oder online beantragen. 

Falls Sie trotzdem eine Wahlbenachrichtigung wünschen, rufen Sie uns an und wir senden Ihnen diese gerne erneut zu.


Ihre Gemeindewahlbehörde


Bekanntmachungen:

Wahlbekanntmachung des Amtes Gnoien für die Gemeinden Altkalen, Behren-Lübchin, Finkenthal, Walkendorf sowie die Warbelstadt Gnoien zur Landtagswahl M-V am 20. September 2026

 Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landtags am 20. September 2026